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18 Mär Off
Am 11. März 2026 unterzeichnete die Sozial-Kulturelle Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien eine weitere bedeutende Vereinbarung, die unter der Nummer 40/1/2 registriert wurde. Diese Vereinbarung betrifft die Unterstützung der zentralen Fundamente der Organisation, namentlich die Deckung der Verwaltungs- und Bürokosten. Finanziert wird dieses Projekt aus Mitteln des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) über den Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG).




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