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28 Nov Off
Die vorgezogene Bundestagswahl in Deutschland wurde für Ende Februar geplant. Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger, die/der in Polen lebt, können Sie an der Wahl teilnehmen. Daher sollten Sie so schnell wie möglich einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit können sich bereits in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, sofern sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Um in das Verzeichnis aufgenommen zu werden, muss ein Antrag ausgefüllt und an die entsprechende Gemeinde in Deutschland geschickt werden.
In dieser Situation gibt es zwei Fälle:
- Wenn jemand mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland angemeldet war, füllt er den Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung (https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf) aus und schickt ihn dann per Post oder per E-Mail an die Gemeinde in Deutschland, in der er vor seinem Auszug zuletzt angemeldet war.
- Wenn jemand nie in Deutschland angemeldet war oder weniger als drei Monate in Deutschland gelebt hat, muss er den Antrag bei der Gemeinde in Deutschland stellen, mit der er am engsten verbunden und daher von der politischen Lage in Deutschland betroffen ist. In diesem Fall sollte der Antrag nach Anlage 2a zur Bundeswahlordnung ausgefüllt werden (https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf). Da die darin enthaltene eidesstattliche Versicherung persönlich zu unterschreiben ist, muss das Formular ausgedruckt und unterschrieben auf dem Postweg an die zuständige Gemeindebehörde gesandt werden. Zum Antrag sollte außerdem auf einem gesonderten Blatt eine Begründung beigefügt werden, aus welchen Gründen eine unmittelbare Betroffenheit von der politischen Lage in Deutschland vorliegt und inwieweit diese zu der Gemeinde besteht, bei der der Antrag gestellt wird. Die entsprechenden Tatsachen sind glaubhaft zu machen.
ACHTUNG! Einem Antrag, der erst am 03. Februar 2025 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden. Die Stimmabgabe erfolgt dann per Briefwahl.
Angesichts der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage und des Neuen Jahres möchten wir Sie ermuntern, Ihren Antrag so schnell wie möglich einzureichen. Es besteht die Möglichkeit, dass viele Beamte in dieser Zeit im Urlaub sein werden, was die Bearbeitungszeit der Anträge beeinflussen kann. Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es besser, Ihren Antrag jetzt auszufüllen und zu schicken.
Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Antragsformulare sind hier verfügbar:: https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html
Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier: https://polen.diplo.de/pl-de/-/2684312
Wir empfehlen Ihnen auch die Lektüre des nebenstehenden Dokuments, das detaillierte Informationen zur Stimmabgabe aus dem Ausland enthält —>
Aktuelle Hinweise zur Teilnahme an der Bundestagswahl von Polen aus:
Noch bis zum 2. Februar 2025 können sich Deutsche im Ausland in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen an das zuständige Wahlbüro:
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag (23. Februar 2025) um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden. Wenn Sie die Unterlagen aus dem Ausland versenden, ist es besonders wichtig, sie schnell abzuschicken – am besten per Luftpost mit einem Priority-Aufkleber oder über einen Express-Kurierdienst. Aufgrund der sehr kurzen Fristen für die vorgezogenen Wahlen ist es ausnahmsweise möglich, den amtlichen Kurierweg der Deutschen Botschaft Warschau zu nutzen, um einen Wahlbrief von Polen nach Berlin zu schicken.




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