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21 Jun Off
21-06-2024
Dank der Zuwendung des Ministerium des Innern und der Verwaltung können die Kulturgruppen der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien sich um Finanzierung der Tätigkeit bemühen. Um den Zuschuss zu bekommen, füllen Sie bitte den Antrag, der sich in der Tabelle rechts befindet, elektronisch oder in Papierform aus.
Der Bewerbungsschluss für die Mittel im Jahr 2025 ist am 22. Juli 2024 (Montag).
Wir möchten Sie daran erinnern, dass Sie Mittel für die Aktivitäten der Kulturgruppen beantragen, wir können nicht alle Kosten der Tätigkeit finanzieren, nur 80 % der gesamten Kosten.
Wir informieren, dass die Anträge den genauen Bedarf (Menge, Art, Preis) beinhalten müssen. Bitte bedenken Sie sorgfältig den angeforderten Betrag.
Für das Jahr 2025 können folgende Kategorien zufinanziert werden:
– Transportkosten und Benzinkosten
– Kauf von Instrumenten und Accessoire (das Zubehör umfasst unter anderem Notenständer , Instrumentenpflegemittel usw.)
– Reparatur von Instrumenten und Musikanlagen
– Kauf von Musikanlagen und Accessoire (d.h. Lautsprecher, Kabel, Mikrofone)
– Andere, z.B. Lampen für die Notenständer; Kostüme: Kostüme nähen (Dienstleistung), Kauf von Stoffen, Kauf von Kostümen (! nicht nähen), z.B. Kauf von Hemden, Röcken etc.; Tanzartikel, z.B. Pompons
Zusätzlich können Sie einen Zuschuss zum Gehalt des Gruppenlehrers beantragen.
Geben Sie bitte möglichst genau den Bedarf an, für welchen Sie sich bei dem Zuschuss bemühen, z.B. die Anzahl der Paar Schuhe oder die Anzahl der Fahrten.
Achtung! Eine Antragstellung ist nicht gleichbedeutend mit einer Förderung von oben.
Die Anträge werden entsprechend der Höhe der Zuwendung berücksichtigt, die wir zum Jahreswechsel 2024/2025 vom Ministerium des Innern und der Verwaltung erhalten. Ausführliche Informationen zur Höhe der Zuwendung erhalten Sie Anfang 2025.
Bedingungen für Kulturgruppen die sich bei der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen (SKGD) im Oppelner Schlesien um ein Zuschuss bemühen. Der Zuschuss ist dank der Finanzierung vom Ministerium für Inneres und Verwaltung (Innenministerium) möglich:
1. Kulturgruppen die sich für den Zuschuss bemühen, sind Gruppen, die bei einem bestimmten DFK, DFK-Gemeindevorstand oder DFK-Kreisvorstand funktionieren.
2. Nur die Gruppen, die mit dem DFK zusammenarbeiten, können durch die SKGD, dank Zuschuss von Ministerium für Inneres und Verwaltung finanziert werden.
3. Die Kulturgruppe tritt als eine Kulturgruppe der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien auf und damit: wechselt nicht den Namen unabhängig vom Ort und Gremium, vor dem sie auftritt.
4. Die SKGD Kulturgruppe tritt mit zweisprachigem Programm (deutsch und polnisch) auf.
5. Die Kulturgruppe , die von SKGD subventioniert wird, vermarktet die Gesellschaft durch Veröffentlichung auf den Werbematerialien einer Information (Logo) über die Finanzierung von SKGD und das Innenministerium.
6. Die Voraussetzung für die Förderung ist die Einreichung eines Antrags für die Tätigkeit der Gruppe im Termin, der von der SKGD bestimmt wird.
7. Eine von den Bedingungen um den Zuschuss zu erhalten, ist auch die rechtzeitige und genaue Abrechnung der Mittel des Vorjahres und Berichte, Foto Dokumentation von betriebener Tätigkeit zu senden.
Gruppen / Solisten, die bisher keinen Zuschuss erhalten haben und noch nicht mit der SKGD zusammengearbeitet haben, aber eine solche Zusammenarbeit aufnehmen möchten, können sich an die Koordinatorin der Kulturgruppen der SKGD wenden: Andrea Pownuk (E-Mail: andrea.pownuk@skgd.pl; Tel. 506 264 831).
Bei Unklarheiten oder Problemen wenden Sie sich bitte auch an die Koordinatorin.