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05 Mai 0
05-05-2020
In der letzten Zeit erreichten uns Anfragen von Schuldirektoren, in denen sie darauf hingewiesen haben, dass, das Oppelner Bildungskuratorium die Qualifikationen der Deutschlehrer, die Deutsch als Minderheitensprache in den Klassen 1 bis 3 der Grundschule unterrichten, in Frage stellt. Daraufhin hat sich die Sozial-Kulturelle Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien diesbezüglich an das polnische Bildungsministerium gewandt und heute bekamen wir eine Antwort. In dem Schreiben können wir unter Anderem lesen: „(…) wenn der Deutschlehrer, die Berechtigung für den Unterricht Deutsch als Minderheitensprache besitzt, dann kann er dieses Fach auch in den Klassen 1-3 unterrichten.“
Alle Interessierten bitten wir darum sich mit der ganzen Antwort des Bildungsministeriums, die sie in der Anlage finden werden, auseinanderzusetzen.