Politische Aktivität

  • Gemeinsame Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten
  • Parlamentswahlen
  • Selbstverwaltungswahlen 2014
  • Deutsch–Polnischer Runder Tisch und seine Bestimmungen

Gemeinsame Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten

Gemeinsame Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten ist ein Begutachtungs- und Beratungsorgan des Vorsitzenden des Ministerrates, gegründet aufgrund Art.23 Abs. 1 des Gesetzes vom 6. Januar 2005 über nationale und ethnischen Minderheiten und Regionalsprache. Die Gemeinsame Kommission bilden u.a. Vertreter der im Gesetz genannten Organe sowie Vertreter der nationalen und ethnischen Minderheiten. Die deutsche Minderheit hat dort zwei Vertreter (darunter den Mitvorsitzenden- Rafał Bartek, sowie Bernard Gaida als zweites Mitglied). Die Gemeinsame Kommission hat die Möglichkeit um Stellungnahme und Informationen an Einrichtungen und wissenschaftliche Kreise sowie gesellschaftliche Organisationen zu bitten. Sie hat darüber hinaus die Möglichkeit Vertreter von Kommunen, sozialen Organisationen und wissenschaftlichen Kreisen zu ihrer Tätigkeit einzuladen. Die Rolle der Gemeinsamen Kommission hat zudem wichtigen Imagecharakter für die Minderheit und zwar nicht nur die deutsche Minderheit. Dieser Organ zeigt auf Regierungsebene Probleme auf, mit denen die Minderheiten in Polen zu kämpfen haben, welche sonst überhaupt unbemerkt und sich selbst überlassen würden. Die Kommission wacht auch über die Umsetzung des Minderheitengesetzes und fungiert als Vermittler zwischen der Regierungsseite und den jeweiligen Minderheiten. Zu ihren Hauptaufgaben gehören u.a.: Begutachtung der Realisierung von Rechten und Bedürfnissen der Minderheiten, darunter Begutachtung der Umsetzungsweise und Formulierung von Vorschlägen, die zur minderheitenfördernden Maßnahmen führen, Begutachtung von Programmen zur Bewahrung und Entwicklung der kulturellen Identität von Minderheiten, Begutachtung von Projekten der minderheitenbezogenen Rechtsakte, Begutachtung der Höhe und Regeln der Aufteilung von Staatshaushaltsmitteln für Tätigkeiten zum Schutz, Bewahrung und Entwicklung der kulturellen Identität der Minderheiten und Entwicklung der Regionalsprache, Vorbeugemaßnahmen gegen die Diskriminierung von Minderheiten.

Parlamentswahlen

Die Gesellschaft stellt regelmäßig, bereits seit 1991, eine eigene Liste der deutschen Minderheit bei der Parlamentswahl auf. Die Wahlkomitees der nationalen Minderheiten sind in Polen von der 5-Prozent-Hürde befreit. Das Wahlkomitee „Deutsche Minderheit” tauchte zum ersten Mal im Jahr 1990 bei Ergänzungswahlen zum Senat in der Woiwodschaft Oppeln auf. Der Kandidat in den Senat war damals Henryk Kroll, der trotz einer hohen Stimmzahl keinen Mandat erhielt. Die Gegenkandidatin von Henryk Kroll war im zweiten Wahlgang Professorin Dorota Simonides – als Kandidatin des Komitees der „Solidarność”. Sie erhielt 67% der Stimmen.

Im Jahr 1991 entstand der Wahlblock der Minderheiten, gegründet von Ukrainern, Litauern, Slowaken und Tschechen. Die deutsche Minderheit ist diesem nicht angetreten, sondern hat ihre eigene Kandidatenliste aufgestellt. Das Wahlkomitee „Deutsche Minderheit” feierte einen großen Wahlerfolg und konnte 5 Sejmabgeordnete und einen Senator ins Parlament einführen. Es waren: Bruno Kosak, Henryk Kroll, Helmut Paździor, Antoni Kost und Edward Flak. Den Senatormandat erhielt Gerhard Bartodziej. Über den Wahlerfolg entschied eine große Mobilimachung der Minderheit im Oppelner Land, die dank der Unterstützung der Strukturen der Minderheit durchgeführt werden konnte. In dieser Legislaturperiode des Sejms gründeten die Abgeordneten der deutschen Minderheit einen parlamentarischen Klub der DM und Henryk Kroll wurde stellvertretende Vorsitzender der Kommission der nationalen und ethnischen Minderheiten. Die Arbeiten des Klubs konzentrierten sich vor allem um den Vorbereitungsprozess des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten.  

In der weiteren Legislaturperiode des Sejms (1993-1997) wurde die deutsche Minderheit von drei Abgeordneten vertreten: Joachim Czernek, Henryk Kroll und Helmut Paździor. In den Senat wurde erneut von der deutschen Minderheit Gerhard Bartodziej gewählt. Bei der nächsten Parlamentswahl sank die Unterstützung für die deutsche Liste noch mehr, aus den drei Abgeordneten wurden nur noch zwei (Henryk Kroll und Helmut Paździor), und für einen Vertreter im Senat hat es nicht mehr gereicht. Die gleiche Zahl der Sejmabgeordneten konnte bei den Wahlen im Jahr 2001 beibehalten werden. In der fünften Legislaturperiode des Sejms (2005-2007) gab es mit Henryk Kroll und Ryszard Galla zwei Abgeordneten der deutschen Minderheit. Seit den Wahlen im Jahr 2007 (seit der sechsten, siebten, und achten Legislaturperiode also) gibt es Mit Ryszard Galla einen Abgeordneten für die deutsche Minderheit. So wie in den vergangenen Legislaturperioden ist Ryszard Galla Mitglied der Kommission der nationalen und ethnischen Minderheiten sowie der Kommission der öffentlichen Finanzen.

Es muss unterstrichen werden, dass Ryszard Galla in dieser Legislaturperiode der einzige Abgeordnete ist, der im Sejm eine Minderheit repräsentiert.  

Bei den Parlamentwahlen verzeichnet das Wahlkomitee der Deutschen Minderheit einen systematischen Rückgang der Stimmzahl für die Kandidaten der deutschen Liste. Bei den Wahlen im Jahr 2011 war der Rückgang recht groß. Im Jahr 2015 verzeichnete das Wahlkomitee der Deutschen Minderheit ebenfalls einen Rückgang der Stimmenzahl, doch war dieser recht unbedeutsam im Vergleich zu den vergangenen Jahren – bei den Parlamentswahlen im Jahr 2011 erhielt das Wahlkomitee insgesamt 28 014 Stimmen und im Jahr 2015 lag die Zahl bei 27 530 Stimmen.

Aktuelle Informationen über die Tätigkeit des Sejmabgeordneten Ryszard Galla findet man auf seiner Homepage: http://www.ryszard-galla.pl/ oder Facebook: https://www.facebook.com/GallaRyszard/

Selbstverwaltungswahlen 2014

Die staatlich-gesellschaftlichen Wandlungen, welche nach dem Jahr 1989 erfolgten, beeinflussten die Entscheidung der Deutschen Minderheit politisch tätig zu werden. Die Deutsche Minderheit ist darum aktiv bemüht an der Gestaltung der Politik, besonders auf lokaler Ebene, mitzuwirken.

In der Woiwodschaft Oppeln, der Region, wo die deutsche Minderheit am zahlreichsten vertreten ist, weisen Gemeinderäte, Bürgermeister und Gemeindevorsteher auf kommunaler Ebene große Aktivität am politischen Leben auf.

Die deutsche Minderheit, vertreten vom Wahlkomitee der Deutschen Minderheit, hat auf der politischen Bühne Oppelns eine relativ stabile Position. Sie regiert sowohl auf der Woiwodschafts- als auch Kreis- und Gemeindeebene mit. Die Repräsentanten der Minderheit haben so einen reellen Einfluss auf die Regionalpolitik, u.a. auf Gestaltung der Entwicklungsstrategien der Woiwodschaft, nicht nur unter Berücksichtigung der eigenen Interessen, aber auch der Mehrheitsgesellschaft.

Bemerkenswert ist ebenfalls die Beteiligung der deutschen Minderheit an der Verteidigung der Oppelner Woiwodschaft im Jahre 1998. Das zeugt von der Besorgtheit der Minderheit um die ganze Region und seine Bewohner. Es wird offiziell zugegeben, dass bei der entgültigen Entscheidung über die Verwaltungsreform Polens, der Aufrechterhaltung der Woiwodschaft Oppeln die Regierung den Standpunkt der deutschen Minderheit berücksichtigt hat, was von ihrem tatsächlichen politischen Einflusskraft zeugt.

Die Vertreter der Minderheit nahmen auch an anderen, für die ganze Region bedeutenden Kampanien und anderen organisierten Aktivitäten teil. Ein Beispiel dafür ist die Rettung und der Wiederaufbau der Infrastruktur der Region nach dem Hochwasser im Jahr 1997 und Kampanien zugunsten des Eintritts Polens in die EU.

Im Wahlprogramm der deutschen Minderheit werden nicht nur Anliegen berücksichtigt, die aus dem Standpunkt der Interessen dieser Gruppe wichtig sind, sondern beinhaltet auch wesentliche Fragen , die alle Bewohner der Oppelner Region betreffen. Dadurch hat das Programm Chancen an einen breiteren Wählerkreis zu gelangen.

Auch bei den Kommunalwahlen im Jahr 2014 fehlte es nicht an Kandidaten, die vom Wahlkomitee der Deutschen Minderheit aufgestellt wurden. Das Wahlkomitee der Deutschen Minderheit war das größte unparteiische Bürgerkomitee in der Region, welches an den Kommunalwahlen teilgenommen hatte. Auf der Wahlliste befanden sich über 790 Kandidaten. Die Tätigkeit des Wahlkomitees beruhte auf ehrenamtlichen Engagement von Volontären und Aktivisten der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien und anderer Organisationen der deutschen Minderheit.

Der Prozess der Aufstellung der Kandidaten zu den Kommunalwahlen beruhte auf einem Verfahren der Vorwahlen, die ab den niedrigsten Strukturen der Deutschen Minderheit (DFK), bis hin zu der Jahresversammlung der SKGD in Oppelner Schlesien durchgeführt wurden. Dank diesem Prozess, wurden die Kandidaten, die von den Minderheitenstrukturen unterstützt wurden, demokratisch ausgewählt.

An den Selbstverwaltungswahlen in Jahr 2014 waren folgende Kandidaten beteiligt:

– 46 Kandidaten zum Sejmik in vier von fünf Wahlbezirken,

– 266 Kandidaten in 7 Kreistage und den Stadtrat von Oppeln ,

– 450 Kandidaten in 38 Gemeinderäte

– 28 Kandidaten zu Gemeindevorstehern, Bürgermeistern und (zum ersten Mal) ein Kandidat zum Stadtpräsidenten von Oppeln, davon hatten 6 in ihren Gemeinde keine Gegenkandidaten (Zembowitz, Leschnitz, Walzen, Stubendorf, Groß Döbern, Proskau)

Darüber hinaus haben 6 Kandidaten, unterstützt vom Wahlkomitee der Deutschen Minderheit, vom eigenen Wahlkomitee zu Gemeindevorstehern und Bürgermeistern kandidiert.

Vorschriftsgemäß, musste bei der Wahl zum Sejmik und Kreistag der Frauenanteil bei mindestens 35% pro Wahlliste liegen.

Das Wahlkomitee der Deutschen Minderheit hatte dieser Bedingung doppelt Folge geleistet, denn 43% der Kandidaten zum Oppelner Sejmik und 46% der Kandidaten zum Kreistag waren Frauen gewesen, was in diesem Falle fakultativ gewesen ist. Ebenfalls auf die Posten der Gemeindevorsteher und Bürgermeister haben Frauen kandidiert.

Die Wahlgemeinschaft hat ein spezielles Wahlprogramm erarbeitet, welches auf 5 Grundschwerpunkten beruht:

  1. Unterstützung von Investitionen und Unternehmen, insbesondere von Jungunternehmern,
  2. Fortschrittliches, bilinguales Schulwesen als Zukunft unserer Kinder,
  3. Seniorenpotenzial + gesunde Gesellschaft,
  4. Lokale Entwicklung – größere Selbstbestimmung,
  5. Unsere Kultur und unser Erbe.

Während der der Kampagne fanden fünf Pressekonferenzen statt, im Rahmen deren jeweilige Schwerpunkte des Wahlprogramms präsentiert wurden. Zudem fanden zahlreiche Pressekonferenzen der Kandidaten in der Region statt. Für die Wahlkampagne wurden 6 TV-Spots und 25 Radio-Spots produziert, welceh kostenlos in öffentlichen Medien und im Internet ausgestrahlt wurden.ö

Mittels der Polnischen Post gelangten 120.000 Flugblätter an die Wähler, und 110.000 „Gemeindeflugblätter“ wurden von den Kandidaten selbst verbreitet. Es wurden 3.250 Plakate mit Kandidaten zu Gemeindevorstehern, Bürgermeistern und Kandidaten in den Sejmik ausgehängt. 2.500 Plakate des Wahlkomitees, die zur Wahlteilnahme eingeladen haben wurden ebenfalls ausgehängt. Darüber hinaus haben viele Kandidaten ihre eigenen Werbematerialien über das Wahlkomitee in Auftrag gegeben. Zum Schutz der Bewohner der Region verschenkte man mehr als 10.000 reflektierende Armbinden. Um der Lokaltradition gerecht zu werden, teilte man am 10. Oktober 1.000 Hörnchen anlässlich des Martinstages aus.

Um das Wahlprogramm und die Kandidaten bestmöglich vorzustellen und an die Wähler zu gelangen, organisierte das Wahlkomitee der Wähler der Deutschen Minderheit 53 Versammlungen auf dem Gebiet der ganzen Woiwodschaft. Um den Kontakt zwischen dem Komitee und den Wählern zu optimieren wurden Gemeinde- (39) und Kreiskoordinatoren (7) bestellt.

Das Endergebnis des Wahlkomitees der Deutschen Minderheit in den Wahlen am 16. November 2014 und in den Ergänzungswahlen am 30. November 2014 gestaltete sich folgend:

– 7 Abgeordnete in den Oppelner Sejmik,

– 45 Kreisräte

– 259 Gemeinderäte

– 26 Gemeindevorsteher / Bürgermeister, unter ihnen 7 die ein eigenes Wahlkomitee gegründet haben jedoch vom Wahlkomitee der Wähler der Deutschen Minderheit unterstützt wurden.

 

 

Deutsch–Polnischer Runder Tisch und seine Bestimmungen

Ein führendes Beispiel für die politische Aktivität der deutschen Minderheit in Polen sind Gespräche am deutsch-polnischen Runden Tisch, an denen Vertreter der Bundesregierung, polnischen Regierung, deutschen Minderheit in Polen sowie Polen in Deutschland und Experten im Bereich Geschichte und Tätigkeit beider Gruppen. Die Gespräche wurden im Jahr 2010 initiert um den aktuellen Stand der Umsetzung von Beschlüssen des Nachbarschaftsvertrags (Deutsch- Polnischer Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit aus dem Jahr 1991) zu überprüfen. Zudem sollten Richtlinien für die Unterstützung der polnischstämmigen Bürger der Bundesrepublik, der Polen in Deutschland sowie der deutschen Minderheit in der Republik Polen augearbeitet werden.

Die Gespräche werden auf drei Ebenen geführt und für jeden Bereich ist eine separate Arbeitsgruppe zuständig, die zur Ausarbeitung und Ausdrückung von Bedürfnissen jeder Seite gegründet wurde. Diese beziehen sich auf:

  • rechtlich-geschichtliche Fragen und Gedächtnispolitik – es werden Fragen der musealen Präsentation und Sicherung von historischen Dokumenten der deutschen Minderheit und Polen in Deutschland behandelt (Vertreter der Minderheit in dieser Gruppe sind: Bernard Gaida – Vorsitzender des Verbandes deutscher sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen sowie Rafał Bartek–Vorsitzender der SKGD und Norbert Rasch Mitglied der Sozial-kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien),
  • Unterrichten der Muttersprache – diese Gruppe befasst sich mit Bildungsfragen der deutschen Minderheit in Polen und Polen in Deutschland, unter besonderen Berücksichtigung der Hilfe im Bereich Gründung neuer Unterrichtseinrichtungen mit der Sprache dieser Gruppen (Vertreter der Minderheit ist Norbert Rasch und Waldemar Gaida Vizelandrat des Kreises Groß Strehlitz),
  • gemeinsame Projekte – diese hängen mit Fragen der deutsch-polnischen Zusammenarbeit auf der Basis von Projekten und Finanzierungsfragen gewählter Institutionen, welche diese Zusammenarbeit führen (Vertreter der Minderheit: Ryszard Gala – Sejmabgeordnete der DM im polnischen Parlament und Marcin Lippa – Vorsitzender der Sozial-kulturellen Gesellschaft der Deutschen in der Woiwodschaft Schlesien).

In den Arbeitsgruppen sind auch Vertreter der Bundesregierung, des polnischen Parlaments, der deutschen Minderheit, der Polen in Deutschland (mit maximal 2 Personen), Experten und Wissenschaftler dabei – insgesamt besteht die Gruppe aus etwa 12 Personen. Vertreter der Minderheit hatten freie Hand bei der Wahl ihrer Vertreter in den jeweiligen Arbeitsgruppen und deren Treffen finden abwechselnd in Berlin und Warschau statt. Die Termine der Sitzungen werden von Vorsitzenden festgelegt.

Die ausgearbeiteten Postulate wurden in eine „Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen und der polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschalnd nach dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit ” vom 12. Juni 2011 zusammengefasst. Dieses Dokument kann auf folgender Internetseite heruntergeladen werden HIER

Bevor die Endeklärung des Runden Tisches ausgearbeitet wurde, fertigte man eine „Deklaration- Bilanz und Perspektiven des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags vom 17. Juni 1991. Unterstützung für die deutsche Minderheit in Polen und polnischstämmiger Bürger in Deutschland”. Das Projekt der Deklaration, welches am 3. November 2010 in Warschau unterzeichnet wurde war auch Gegenstand vieler Verhandlungen – von dessen Umfang hing die endgültige Erkärung des Runden Tisches ab.

Nach der Unterzeichnung der Erklärung fingen die Arbeiten in den Arbeitsgruppen an. Am 1. März 2011, während der dritten Runde der Verhandlungen des Runden Tisches wurde die Arbeit dieser Gruppen vorgestellt. Von Mai 2011 wurden die Arbeiten an der „Gemeinsaemen Erklärung zu den bisherigen Bestimmungen des deutsch-polnischen Runden Tisches”, deren weitere Versionen mit Vertretern der nationalen Minderheiten besprochen wurden, was erneut mit ständigen Verhandlungen verbunden war, bis die darin enthaltenen Postulate eine für alle Seiten befriedigende Gestalt hatten.

Der Stand der Umsetzung der Beschlüsse des Runden Tisches wurde in drei Dokumenten zusammengefasst:

  1. Stand der Umsetzung der Beschlüsse der Gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches in Sachen Förderung der polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschalnd nach dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit,
  2. Erklärung des Runden Tisches zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen und der polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschland nach dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit,
  3. Analyse des Umsetzung der Bestimmungen des Runden Tisches zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen und der polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschland nach dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 23. Febraur

Alle vorgenannten Dokumente sind auf folgender Internetseite nachzulesen: Dokumente

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