Aufgepasst! Die Frist der Stellung der Anträge für die Ausstattung und Renovierung der Begegnungsstätten nur bis zum 25.09.2020.

Aufgepasst! Die Frist der Stellung der Anträge für die Ausstattung und Renovierung der Begegnungsstätten nur bis zum 25.09.2020.

  • 09 Sep 0

09-09-2020

Der SKGD Vorstand muss bis Ende September eine detaillierte Liste der benötigten Ausstattungen und Renovierungen im Bundesinnenministerium vorlegen, deshalb sind die neuen Anträge für Ausstattung und Renovierung bis 8.000 zł für das Jahr 2021 bis zum 25. September 2020 einzureichen. 

Wegen der beschränkten Finanzmittel, können nur grundlegende Anliegen bei der Ausstattung der Büroräume sowie der Renovierung realisiert werden.

Renovierungen werden in erster Linie in den Gebäuden deren Eigentümer die SKGD ist, durchgeführt. Wir bitten um einen zuverlässigen Kostenanschlag. Die zugeteilte Zuwendung ist für die beantragten Kosten bestimmt. Ein vom Woiwodchaftsvorstand und von Zuschussgeber der deutschen Seite gewählter Ausschuss, wird entscheiden, welche Anträge realisiert werden können.

Das Einsenden des Antrages bedeutet nicht, dass die Zuwendung erteilt wird. Die Entscheidung der Kommission wird den Antragstellern schriftlich zugeschickt.

Falls Sie Fragen haben wenden Sie sich an Herrn Tomasz Gryga E-Mail: tomasz.gryga@skgd.pl oder Tel. 77 40 21 073.

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