Deutsche im Ausland können auch wählen

Deutsche im Ausland können auch wählen

  • 09 Feb 0

09-02-2017

Interview mit Sabine Haake, Leiterin des Konsulats in Oppeln, über die Möglichkeit der Teilnahme von Mitgliedern der deutschen Minderheit an der Bundestagswahl 2017.

– Für den 24. September wurde nun die Bundestagswahl 2017 festgelegt. Ist es für sogenannte Auslandsdeutsche, und darunter für die Mitglieder der deutschen Minderheit in Polen, überhaupt möglich an dieser Wahl Teilzunehmen?

– Das ist natürlich möglich. Am einfachsten ist es für diejenigen, die eine Meldung in Deutschland haben. Diese Personen werden automatisch über ihre Stadt die Informationen zur Wahl erhalten. Alle anderen Deutschen, die über 18 sind, können an der Wahl teilnehmen, müssen dazu aber selbst aktiv werden und einen Antrag stellen. Von diesen Personen gibt es zwei Gruppen. Die erste davon sind Deutsche, die nach dem 14. Lebensjahr für mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt haben. Dieser Aufenthalt darf nicht länger als 25 Jahre zurück liegen. Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, muss im Antrag darstellen, dass er aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik erworben hat und von ihnen betroffen ist.

– Was bedeutet diese Vertrautheit in der Praxis?

– Es gibt keinen Katalog von Gründen, die man anführen kann. Jeder Einzelfall wird individuell betrachtet. Es müssen eigene und persönliche Erfahrungen sein. Zum Beispiel eine passive Kommunikationsteilnahme, etwa durch das Lesen von deutschsprachigen Medien im Ausland reicht nicht. Die Mitgliedschaft in einem Verein zur Pflege des deutschen Brauchtums im Ausland ohne Inlandsbezug indiziert allein auch nicht diese Betroffenheit. Es muss mehr dazu kommen, zum Beispiel wenn man regelmäßig in Deutschland ist und sagen kann, dass man sich während der Aufenthalte durch Gespräche usw. mit den politischen Verhältnissen persönlich vertraut gemacht hat und an ihnen teilnimmt, zum Beispiel durch regelmäßige Teilnahme an Treffen der Landsmannschaften in Deutschland. Auch die regelmäßige Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen in der Vergangenheit nach Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag kann ein zusätzliches Argument sein. Jeder, der diesen Antrag stellt, muss sich individuell überlegen, wie er mit Deutschland verbunden ist und wie auch die politischen Verhältnisse in Deutschland ihn persönlich betreffen.

– Welche Termine sind dabei zu beachten?

– Innerhalb von 6 Monaten vor der Wahl muss sich jeder, der Interesse hat, in einem Wählerverzeichnis seiner Gemeinde eintragen lassen. Dieser Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der Gemeinde in Deutschland eingehen, das wird also dieses Jahr Freitag der 1. September sein. Ich würde jedem raten nicht so lange zu warten. Falls jemand eine Ablehnung erhalten sollte, kann man dagegen Einspruch erheben, und auf diese Entscheidung kann man wiederrum Beschwerde einlegen. Zuständig für den jeweiligen Wähler ist immer die Gemeinde, mit der sich der Antragsteller am meisten vertraut und verbunden fühlt.

– Was sind häufigsten Fehler, vor denen sich man beim Antragstellen hüten muss? Auf was sollte man speziell achten?

– Nur der offizielle Antrag kann benutzt werden, also man darf selbst keinen Brief schreiben. Die Anträge müssen persönlich ausgefüllt werden. Das kann man am Computer machen, dann muss man sie aber ausdrucken und eigenhändig unterzeichnen. Dann soll man sie an die Gemeinde in Deutschland versenden. Aus Rückmeldungen von der letzten Wahl möchte ich darauf hinweisen, dass damals Sammelanträge gestellt wurden. Das ist unzulässig, jede Person muss ihren eigenen Antrag stellen. Die Anträge müssen auf Deutsch sein. Die aktuelle Anschrift der jeweiligen Gemeinde muss man selbst im Internet suchen.  Es wird normalerweise keine Eingangsbestätigung der Gemeinde geben. Wenn der Antrag positiv entschieden wurde, kommen dann automatisch die Briefwahlunterlagen. Falls er abgelehnt werden sollte, dann kommt ein offizieller Bescheid.

– Wo kann man weitere Informationen zu diesen Thema finden?

– Ich kann sehr empfehlen, die Internetseite www.bundeswahlleiter.de zu besuchen, dort gibt es eine Rubrik für die sogenannten „Auslandsdeutschen“. Auf dieser Seite wird voraussichtlich  im März, der Vordruck des Antrages veröffentlich. Auch das Konsulat wird solche Anträge haben und an die Organisationen der Minderheit weitergeben, damit sie durch die Strukturen verteilt werden.

Autor: Łukasz Malkusz

   

Pressesprecher

Hassa

Joanna Hassa

tel. +48 690 585 505

presse@skgd.pl


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